Sie möchten Ihre Immobilie in Halle/Saale verkaufen oder vermieten und benötigen einen Energieausweis? Gern unterstützen wir Sie bei Ihrem Vorhaben und erstellen Ihren Energieausweis rechtssicher und zeitnah.
Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass bereits bei Angebot einer Miet- oder Kaufimmobilie ein Energieausweis vorliegen muss. Das Dokument enthält wichtige Angaben zum Energiestandard und/oder dem Energieverbrauch eines Gebäudes. Mit dem Bedarfsausweis und dem Verbrauchsausweis gibt es zwei verschiedene Arten. Erfahren Sie, wann Sie welches Dokument benötigen oder ob Wahlfreiheit besteht. Unter 0391/99007722 stehen wir Ihnen zur Klärung Ihres Anliegens zur Verfügung. Noch schneller und meist unkomplizierter geht es per Email oder Kontaktformular.
Wie unterscheiden sich Bedarfs- und Verbrauchsausweis?
Die Bausubstanz und die Anlagetechnik des Gebäudes sind wichtige Faktoren für eine Bedarfsweis. Der Ausweis enthält Daten über die Energiemenge, die zum Heizen, Kühlen und die Warmwasserbereitung erforderlich ist, die tatsächlichen Verbrauchswerte spielen keine Rolle. Anders ist das bei einem Verbrauchsausweis: Hier dient der Energieverbrauch der letzten drei Jahre als Basis für die Erstellung.
Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis, da bei diesem Dokument auch das mögliche Potenzial des Gebäudes einbezogen wird. Anhand einer umfangreichen technischen Analyse ermitteln wir, welcher Energieverbrauch auf Grundlage der Substanz erzielt werden könnte.
Wann ist welcher Energieausweis vorzulegen?
Welcher Energieausweis zu erstellen ist, ist von der Art, der Größe und dem Baujahr der Immobilie abhängig. Auch die Art der Energieerzeugung spielt eine Rolle. Ein Überblick über die Regelungen:
- Wurden Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten unter Einhaltung der Wärmeschutzverordnung 1977 in diesem Baujahr oder später errichtet, haben Sie freie Wahl zwischen den Ausweisarten.
- Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, das Baujahr ist nicht relevant.
- Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor Inkrafttreten der Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet wurden, benötigen einen Bedarfsausweis.
- Für Wohngebäude, die vorher nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung errichtet wurden, besteht Wahlfreiheit.
- Bei einer Denkmalimmobilie benötigen Sie keinen Energieausweis.
- Für Neubauten ist seit dem 1.2.2022 ein Bedarfsausweis verpflichtend.
Ihr verlässlicher Partner für Energieausweise in Halle/Saale
Als erfahrene Profis unterstützen wir Sie, wenn Sie einen rechtssicheren Energieausweis für Ihre Immobilie in Halle/Saale benötigen. Gern überzeugen wir Sie von unserer Expertise – wir arbeiten schnell und zuverlässig und sind auch bei Fragen für Sie da.
Rufen Sie uns an oder schreiben uns eine Mail – wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem Vorhaben zu begleiten.