Sie möchten eine Immobilie in Dessau-Rosslau verkaufen oder vermieten? Hierfür brauchen Sie einen korrekten und gültigen Energieausweis, den Sie hier mit wenig Aufwand direkt anfordern können. Wir erstellen Ihnen rechtssicher und vor allem zeitnah einen Energieausweis für Ihre Immobilie.
Abgesehen vom Verkauf oder der Vermietung ist ein solcher Energieausweis auch nach einer umfassenden Sanierung oftmals erforderlich. Nehmen Sie Kontakt auf! Wir beraten Sie, falls Sie Fragen haben oder nicht wissen, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis brauchen. Sie erreichen uns telefonisch unter: 0391/99007722 oder gern per Mail oder Kontaktformular.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Laut seit 2020 maßgeblichem Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt es zwei Varianten, die Sie bei uns anfordern können. Zu unterscheiden ist zwischen dem Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Letzterer bezieht sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner einer Immobilie. Beim Bedarfsausweis hingegen wird ein theoretischer Energiebedarf für ein Objekt berechnet. Insofern sind die Werte beider Energieausweise nicht unmittelbar miteinander vergleichbar, auch wenn die Energieeffizienzskala dieselbe ist. In vielen Fällen haben Sie die freie Wahl, wobei ein Verbrauchsausweis im Regelfall günstiger ist.
Wann muss welcher Energieausweis erstellt werden?
Wahlfreiheit zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis in Dessau-Rosslau besteht für Wohnimmobilien, die bis zu vier Einheiten aufweisen und auf der Grundlage der Wärmeschutzverordnung von 1977 oder auch später gebaut worden sind. Unabhängig vom Baujahr genießen Sie ebenfalls Wahlfreiheit, wenn das Gebäude mehr als vier Wohneinheiten aufweist.
Handelt es sich um ein Objekt mit bis zu vier Wohneinheiten, das vor der Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977 errichtet worden ist, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Ausnahmen gelten aber, falls solche älteren Immobilien mittlerweile energetisch saniert worden sind.
Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten, welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie brauchen. Abgesehen von der Anzahl der Wohneinheiten sollten Sie das Baujahr ergründen, um eine rechtssichere Entscheidung zu treffen. Falls die Immobilie unter Denkmalschutz steht, muss laut Gesetz kein Energieausweis für den Verkauf vorliegen.
Checkliste: Nur in diesen Fällen ist ein Bedarfsausweis Pflicht
Außer mit Blick auf folgende Immobilien gilt grundsätzlich Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Für die folgenden Gebäude ist ein Bedarfsausweis in Dessau-Rosslau verpflichtend:
- Für Neubauten, da hier noch gar keine Verbrauchsdaten (mind. 3 Jahre) vorliegen.
- Mehrfamilienhäuser mit weniger als fünf Wohnungen, die noch nicht die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
- Falls eine Fassadendämmung vorgenommen wurde, müssen für einen Verbrauchsausweis erst neue Daten von drei Jahren vorliegen. Vorher ist ein Bedarfsausweis notwendig.
Sie haben Ihren Ansprechpartner für Energieausweise in Dessau-Rosslau gefunden!
Sie haben hier in kompakter Form und anhand der Checkliste nachvollzogen, wann Sie welchen Energieausweis brauchen. Grundsätzlich ist dieses Dokument unverzichtbar, wenn Sie eine Immobilie verkaufen oder vermieten wollen.
Jenseits der formalen Pflichterfüllung halten Sie damit auch einen Trumpf bei der Vermarktung in den Händen: Ein sehr guter Effizienzwert steht für geringe Verbrauchskosten, was in Zeiten explodierender Energiepreise sicher ein wichtiges Argument für eine Immobilie ist.
Sie brauchen zeitnah einen Energieausweis in Dessau-Rosslau? Jetzt Kontakt aufnehmen
Oft haben Sie die Wahl und können den Energieausweis selbst bestimmen. Nehmen Sie Kontakt auf, um Ihren rechtssicheren Energieausweis von erfahrenen Experten schnell ausstellen zu lassen. Wir beantworten auch Ihre Fragen, wenn Sie bei der Wahl des richtigen Energieausweises nicht ganz sicher sind.