Update vom 24. November 2023, 16:30 Uhr
Folgende Infos haben wir gerade auf Nachfrage aus dem BMWK bekommen.
Die BEG-Förderung ist als einziges für Energieberatende relevante Förderprogramm von der Sperre ausgenommen.
BEG-Anträge können also 2023 weiter gestellt und beschieden werden.
Allerdings kann ein BEG-Antrag MIT iSFP-Bonus derzeit nur dann gestellt werden, wenn ein iSFP schon bewilligt vorliegt.
Alle beantragten, aber noch nicht bewilligten iSFPs werden derzeit NICHT beschieden und verweilen weiter in der Warteschlange, bis die Haushaltssperre aufgehoben wird. Es ist nicht zu erwarten, dass dies in wenigen Tagen der Fall sei wird.
Da das BEG-Budget 2023 noch recht üppig ausgestattet ist, gehen Ministerium und GIH davon aus, dass dies wohl noch bis zum Jahresende ausreicht.
Sobald der Haushaltsplan für 2024 – hoffentlich Anfang oder Mitte Dezember – vom Parlament beschlossen wird, werden mit großer Wahrscheinlichkeit die BEG und die anderen Förderprogramme für 2024 wieder aufgenommen.
Für alle Programme gilt weiterhin: Verbindlichkeiten werden weiter bedient, Zusagen gelten weiterhin und Auszahlungen erfolgen wie gewohnt.
Update vom 24. November 2023, 16:00 Uhr
Das BMWK hat auf energiewechsel.de Folgendes veröffentlicht:
Sofortiger Bewilligungstopp für EBN, EBW, BEW und EEW
Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht vom 15. November. Das Bundesfinanzministerium hat eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben erfolgen. Dies betrifft u.a. die
- Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW),
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und
- Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden.
Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden.
Unklar ist noch, was das für den iSFP-Bonus bedeutet. Sobald wir mehr wissen, informieren wir darüber im Ticker.